############################################## RESOLUTION ZUM IRAK (Konsens-Version vom 26.1.04) Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im März 2003 gegen den Irak. I) Beendigung der Besatzung und Aufbauprozess unter dem Dach der UN Wir fordern die sofortige Übertragung der Verantwortung für den Aufbauprozess an die UN. Die Besatzungsmächte müssen sich verbindlich zu einem von der UN überwachten Abzugsprozess verpflichten, der innerhalb eines Monats begonnen werden muss und nach 6 Monaten (Ende Juli 2004) abgeschlossen wird. Der Aufbauprozess unter Verantwortung der UN soll gewährleisten, dass: 1. Öffentliche Aufgaben baldmöglichst von irakischen zivilen Strukturen und Organisationen übernommen werden können; 2. Der Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats über den Beschluss einer Verfassung durch eine demokratisch gewählte Versammlung von den ethnischen und gesellschaftlichen Gruppen des Irak, über freie Wahlen bis zur Unabhängigkeit eines demokratischen Irak von der UN organisiert wird; 3. Es ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche Interessen, insbesondere bei Bodenschätzen, für die Menschen im Irak und für den zukünftigen Staat Irak gewahrt werden. II) Deutsche Beteiligung Eine militärische Beteiligung Deutschlands lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir die Übertragung von militärischen Aufgaben an die NATO ab. Wir fordern, dass Deutschland sich nach seinen Möglichkeiten an einem von der UN verantworteten zivilen Aufbauprozess beteiligt.